Austritt

Die Schülerinnen und Schüler verbleiben an der Sprachheilschule so lange wie nötig. Regelmässig wird im interdisziplinären Team um die Schülerin/den Schüler die Weiterbeschulung an der Sprachheilschule oder ein allfälliger Austritt sorgfältig geprüft.

Der aktuelle Lernstand und Förderbedarf werden jährlich im interdisziplinären Team um die Schülerin/den Schüler beurteilt. Lernstandserfassungen/-beurteilungen, Diagnostik und Förderplanung/-ziele zeigen Fortschritte und Förderbedarf auf. Dies wird jeweils im Oktober/November zuhanden der Schulleitung schriftlich festgehalten und in einer gemeinsamen Verweildauer-Sitzung besprochen.
Jährlich wird mit den Eltern an den Förderplangesprächen im November über die Weiterbeschulung gesprochen.

Soll ein Austritt erfolgen, wird immer mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten eine Anmeldung durch die Sprachheilschule bei der zuweisenden Stelle (SPD, KJPD/KJPK) veranlasst und die Schulleitung nimmt mit den zuständigen Personen der Regelschule Kontakt auf.