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Aufnahme |
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Nachdem vom Logopädischen Dienst eine schwere Sprachentwicklungsstörung diagnostiziert und durch die zuständigen kantonalen Stellen die Möglichkeit der integrativen Schulungsform am Wohnort geprüft und ausgeschlossen wurde, erfolgt die Überweisung der Kinder an die Sprachheilschule.
Bei hörgeschädigten Kindern ist neben der ärztlichen Diagnose eine Abklärung durch den Audio- Pädagogischen Dienst der GSR erforderlich.
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