Sekundarstufe I
Die von der GSR betreuten Kinder besuchen nach Möglichkeit auch in der Sekundarstufe I (6. bis 9. Klasse, Kanton BS 5. bis 9. Klasse) die Regelschule am Wohnort. Die Beratung und Unterstützung der Lehrerin oder des Lehrers erfolgt durch die schulischen Audiopädagoginnen der GSR.
Ist der Besuch der Sekundarstufe vor Ort nicht möglich, können Kinder und Jugendliche mit einer Hörbeeinträchtigung in einer der weiterführenden Hörgeschädigten- und Sprachheilschulen der deutschsprachigen Schweiz unterrichtet werden.
